

Marktverordnung Bad Füssinger Gartenfest
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1.Die Stände können am Donnerstag, 05.06.2025 zwischen 10 und 19 Uhr und am Freitag, 06.06.2025 ab 7 Uhr bis spätestens 10 Uhr bezogen werden. Alle Fahrzeuge haben das Gelände bis spätestens 10:15 zu verlassen.
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2.Der Aufbau und der Abbau MUSS Zeitlich mit den Veranstaltern abgeklärt werden.
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3.Das befahren der Veranstaltungsfläche ist nur mit Absprache der Veranstalter erlaubt.
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4.Jeder Standbetreiber ist für seine Müllentsorgung selber verantwortlich.
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5.Gebuchte Verkaufshütten/flächen sind am Sonntag Abend so sauber zu verlassen wie Sie von uns beim Aufbau übergeben wurden.
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6.Alle Marktstände müssen zu unseren Öffnungszeiten ( Fr+Sa 11:00 – 18:30Uhr und So 11:00 – 17:00Uhr) besetzt sein.
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7.Aussteller die Strom gebucht haben, haben eigene Verlängerungskabel mitzubringen.
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8.Bohren bzw. Schrauben und Nägel einschlagen in unseren Verkaufshütten ist verboten.
Reißnägel, Tesa usw. sind kein Problem, allerdings sind diese Vollständig bei Abbau zu entfernen.
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9.Ausschank von Getränken und das Verkaufen von Speisen sind nicht gestattet.
Außnahmen sind Aussteller unseres Gastrobereichs.
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10.Musik, Radio usw. an Verkaufsständen ist nicht erlaubt.
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11.Bei vorzeitigem verlassen der Veranstaltung, egal aus welchen Gründen wird ein Schadensersatz von 100Euro gefordert, da dies das Veranstaltungsbild stört.
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12.Der Standbetreiber muss seinen Stand um 18:30Uhr schließen. Außnahme ist am Sonntag da erfolgt der Abbau um 17:00Uhr